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Modernisierung der AHS‑Prüfungsordnungen 2024
Verordnung vom 31.10.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024/297 modernisiert die Prüfungsordnungen AHS/AHS‑B, ersetzt das Wort „vorwissenschaftlich“ durch „abschließend“, erweitert Prüfungsformen und erlaubt Abschlussarbeiten in Englisch oder anderen Fremdsprachen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung10/31/2024XXVIII
Bildung
Schulwesen
Prüfungsordnung

Schwerpunkte

  • Der Begriff „vorwissenschaftlich“ wird in allen betroffenen Textstellen durch „abschließend“ ersetzt, um die aktuelle Praxis zu reflektieren.
  • Schüler*innen können anstelle der Abschlussarbeit eine zusätzliche Klausur oder mündliche Teilprüfung ablegen; die Wahl muss bis spätestens 15. Jänner schriftlich gemeldet werden.
  • Lehrpersonen dürfen maximal fünf (bzw. sechs) Abschlussarbeiten pro Schuljahr betreuen, sofern sie über die erforderliche Fachkompetenz verfügen.
  • Die Abschlussarbeit kann in einer von der Prüflings besuchten lebenden Fremdsprache verfasst werden, insbesondere in Englisch.
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Polaschek Martin, Dr.

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