Zusammenfassung
Die Verordnung legt umfassende Maßnahmen zur Prävention und Überwachung der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) in Österreich fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/7/2024XXVIII
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Betriebe, in denen Vögel gehalten werden, und hat das Ziel, das Einschleppen von Vogelgrippe zu verhindern.
- Begriffsbestimmungen definieren u.a. die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Bundesminister, die zuständige Behörde und was unter einer Vogelseuche zu verstehen ist.
- Ein flächendeckendes Überwachungsprogramm wird vom Bundesminister erstellt; Proben werden nach Vorgaben des nationalen Referenzlabors genommen und von den Landesbehörden erfasst.
- Wer tote Wasser‑ oder Greifvögel findet, muss dies unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde melden, die dann die Proben einsendet und Biosicherheitsmaßnahmen beachtet.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.