<!--[0-->Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (2025)<!--]-->
Verordnung zur Gewährung von Studienbeihilfe für Studierende mit Behinderungen (2025)
Verordnung vom 11.11.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert die StudienbeihilfeAnspruchsdauer für Studierende mit mindestens 60 % bzw. 70 % Behinderung und führt monatliche Zuschläge von 240 € bzw. 630 € ein. Sie tritt am 1. März 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung11/11/2024XXVIII
Bildung
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Die Anspruchsdauer der Studienbeihilfe wird für bestimmte behinderte Studierende über das gesetzlich festgelegte Maß hinaus verlängert.
  • Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60 % erhalten eine Verlängerung um ein Semester.
  • Studierende mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 % oder einer entsprechenden Eintragung im Behindertenpass erhalten eine Verlängerung um die Hälfte der geplanten Studienzeit.
  • Ein monatlicher Zuschlag von 240 € wird Studierenden mit mindestens 50 % Behinderung und einer entsprechenden Eintragung im Behindertenpass gewährt.
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Polaschek Martin, Dr.

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