Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die FinanzOnline‑Regeln: Sie führt neue Meldepflichten für gemeinnützige Bauvereinigungen ein, verlangt elektronische Identifizierung für den Systemzugang und legt Verfahren zur Beantragung, Rücksetzung und zum Außerkraftsetzen von Zugangsdaten fest.Bundesministerium für Finanzen11/27/2024XXVIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Gemeinnützige Bauvereinigungen und Revisionsverbände müssen Änderungen ihrer Mitgliedsdaten innerhalb einer Woche elektronisch über FinanzOnline melden.
- Der Zugang zu FinanzOnline ist nur noch über eine qualifizierte elektronische Identifizierung (E‑ID oder ein eIDAS‑Mittel) möglich.
- Natürliche Personen können Zugangsdaten beantragen – persönlich beim Finanzamt, per Post oder über ein videobasiertes Online‑Identifikationsverfahren.
- Vertreter juristischer Personen (z. B. Vereine) können im Namen ihrer Organisation Zugangsdaten beantragen, benötigen dafür jedoch eine beglaubigte Spezialvollmacht.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.