<!--[0-->Änderung der FinanzOnline‑Verordnung – neue Datenmeldungen & E‑ID‑Zugang<!--]-->
Änderung der FinanzOnline‑Verordnung – neue Datenmeldungen & E‑ID‑Zugang
Verordnung vom 27.11.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die FinanzOnline‑Regeln: Sie führt neue Meldepflichten für gemeinnützige Bauvereinigungen ein, verlangt elektronische Identifizierung für den Systemzugang und legt Verfahren zur Beantragung, Rücksetzung und zum Außerkraftsetzen von Zugangsdaten fest.
Bundesministerium für Finanzen11/27/2024XXVIII
Finanzwesen

Schwerpunkte

  • Gemeinnützige Bauvereinigungen und Revisionsverbände müssen Änderungen ihrer Mitgliedsdaten innerhalb einer Woche elektronisch über FinanzOnline melden.
  • Der Zugang zu FinanzOnline ist nur noch über eine qualifizierte elektronische Identifizierung (E‑ID oder ein eIDAS‑Mittel) möglich.
  • Natürliche Personen können Zugangsdaten beantragen – persönlich beim Finanzamt, per Post oder über ein videobasiertes Online‑Identifikationsverfahren.
  • Vertreter juristischer Personen (z. B. Vereine) können im Namen ihrer Organisation Zugangsdaten beantragen, benötigen dafür jedoch eine beglaubigte Spezialvollmacht.
Image of politician Mayr Gunter, DDr.

Mayr Gunter, DDr.

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.