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Novellierung der Elektrotechnikverordnung 2020 (2024)
Verordnung vom 02.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2024 ändert die Elektrotechnikverordnung 2020: Sie passt § 8 und § 10 an, überarbeitet die Anhänge I und II mit neuen Normen und lässt einige alte Einträge entfallen. Das Inkrafttreten erfolgt am Tag nach der Kundmachung, voraussichtlich am 3. Dezember 2024.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Umwelt
Energie
Elektrizitätsindustrie

Schwerpunkte

  • Die Überschrift von § 8 wird geändert und ein neuer Absatz 3 wird eingefügt, der zusätzliche Regelungen zu In‑ und Außerkrafttreten enthält.
  • Der bisherige Text von § 10 wird zu Absatz (1) und ein neuer Absatz (2) wird hinzugefügt, der weitere Bestimmungen enthält.
  • Der Anhang I erhält eine neue Überschrift, die Einträge Nr. 1 und 22 (Anlage 01) entfallen, und es werden neue Normen wie OVE E 8065, OVE E 8385 und OVE E 8684‑1 aufgenommen.
  • Der Anhang II wird ebenfalls neu betitelt; zahlreiche neue Einträge (z. B. 9a, 12‑14, 16a‑b, 18a, 22, 25‑29, 34, 37‑42) werden eingefügt, während die Einträge 26 und 30 entfallen.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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