Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen einheitlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Oberösterreich fest, inklusive detaillierter Pauschalen für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und allgemeine Hausarbeiten.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/2/2024XXVIII
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Oberösterreich und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Erfasst Personen, die von Hausbesitzern beschäftigt werden, wenn diese nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 158,89 € gezahlt; pro zusätzlichem Stockwerk über dem siebten Stock erhöht sich der Betrag um 19,40 €.
- Für die Pflege von Terrassenbädern, Hallenbädern und Saunen wird ein Stundenlohn von 17,56 € zugrunde gelegt; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein höherer Satz von 35,12 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.