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Änderung der Apotheken- und Arzneimittelbetriebsordnung
Verordnung vom 01.02.2024

Zusammenfassung

Neue Dokumentationspflichten für Apotheken und Großhändler bei der Abgabe von Arzneimitteln an Gebietskörperschaften.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/1/2024XXVII
Apotheke
Gesundheit
Verwaltung
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Pflichten zur Erfassung der Verteilung von Medikamenten an öffentliche Stellen.
  • Apotheken müssen nun die Bezeichnung, Menge, Art des Empfängers, Abgabemenge und das Datum für bestimmte Medikamentenlieferungen dokumentieren.
  • Die erfassten Daten müssen auf Verlangen des Gesundheitsministers oder des Landeshauptmanns vorgelegt werden.
  • Auch Großhändler sind verpflichtet, Ein- und Ausgänge von Medikamenten an Gebietskörperschaften genau zu protokollieren.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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