Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2025 einen neuen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Gartenpflege, Heizungswartung und klar definierten Stundenlöhnen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich beauftragt sind, sowohl für Hausbesitzer ohne Kollektivvertrag als auch für solche, die später einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 127,71 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 16,51 € steigt.
- Für Grünflächen und Gartenanlagen werden je Quadratmeter Jahresbeträge festgelegt (z. B. 0,4513 € für Reinigung), die auf zwölf Monatsraten verteilt werden; für Baumpflege und ähnliche Arbeiten wird ein Stundenlohn von 14,60 € zugrunde gelegt.
- Die Betreuung von Warmwasser‑ und Zentralheizungsanlagen kostet monatlich 290,90 €, zuzüglich Aufschläge je nach Brennstoff (z. B. +172,06 € bei Gas) und einem Stundenlohn von 16,47 € für zusätzliche Arbeiten; bei festen Brennstoffen wird eine Schmutzzulage von 15 % erhoben.
Dokumente (PDFs)
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