Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzüge, Grünflächen, Heizungsanlagen und Hausarbeit sowie Zuschlägen für Sonderzeiten.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/4/2024XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Burgenland und persönlich für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die beauftragten Personen monatlich einen Pauschalbetrag von 149,19 €, plus 17,61 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
- Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach tatsächlicher Jahresarbeitsleistung berechnet; für Wasseraufbereitung gilt ein Stundenlohn von 16,99 €.
- Für Grünflächen wird pro Quadratmeter jährlich ein Betrag von 0,4515 € für Reinigung und Bewässerung sowie 0,6775 € für maschinelles Mähen berechnet; die Baumpflege wird nach tatsächlicher Arbeitsleistung mit einem Stundenlohn von 14,45 € vergütet.
Dokumente (PDFs)
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