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Mindestlohntarif für Au‑Pair‑Kräfte 2025
Verordnung vom 10.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Mindestlohn von 551,10 € brutto pro Monat für Au‑Pair‑Kräfte fest, definiert Leistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Sprachkurse und Weihnachtsbonus und gilt ab dem 1. Jänner 2025 für neue Verträge.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/10/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohn für Au‑Pairs beträgt 551,10 € brutto pro Monat bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 17 Stunden inklusive Bereitschaft.
  • Wird keine Wohnung und Verpflegung gestellt, muss der Arbeitgeber die Sachbezüge in Geld umrechnen (30 % des Bewertungssatzes pro Kalendertag).
  • Der Arbeitgeber stellt ordnungsgemäße Arbeitskleidung, übernimmt die Reinigungskosten und zahlt mindestens die Hälfte der Kosten für einen Deutsch‑ oder vergleichbaren Sprachkurs sowie für pädagogische Qualifizierungsmaßnahmen.
  • Am 1. Dezember jedes Jahres erhalten Au‑Pairs eine Weihnachtsremuneration in Höhe eines Bruttomonatsgehalts, anteilig bei kürzerer Beschäftigungsdauer.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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