Zusammenfassung
Die Verordnung von 2024 aktualisiert die Konjunkturstatistik‑Verordnung: Sie ersetzt ÖNACE 2008 durch ÖNACE 2025, korrigiert die Zeichensetzung in § 1 und fügt neue Absätze zu § 13 hinzu. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2025 vorgesehen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/11/2024XXVIII
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- In § 1 wird die Zeichensetzung geändert: Der Beistrich am Ende von Ziffer 2 wird durch das Wort „und“ ersetzt, Ziffer 3 entfällt und Ziffer 4 erhält die neue Nummer 3.
- In den genannten Paragraphen wird der Verweis von „ÖNACE 2008“ auf die aktuelle Klassifikation „ÖNACE 2025“ geändert.
- Zwei neue Absätze (8 und 9) werden zu § 13 hinzugefügt. Absatz 8 regelt das Inkrafttreten am 1. Jänner 2025, Absatz 9 legt fest, dass die bisherige Fassung bis Dezember 2024 anzuwenden ist.
- § 14 wird dahingehend ergänzt, dass bei Verweisen auf andere Rechtsvorschriften stets die jeweils aktuelle Fassung anzuwenden ist, wobei die relevanten EU‑Verordnungen und EWG‑Verordnungen aufgelistet werden.
Dokumente (PDFs)
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