<!--[0-->BRZ‑BMF‑Aufgabenübertragungsverordnung 2024 – IT‑Leistungen des BMF zentralisiert<!--]-->
BRZ‑BMF‑Aufgabenübertragungsverordnung 2024 – IT‑Leistungen des BMF zentralisiert
Verordnung vom 11.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt der Bundesrechenzentrum GmbH die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für das Bundesministerium für Finanzen, insbesondere für Förderkarten und Breitband‑Informationsdienste. Sie tritt rückwirkend zum 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen12/11/2024XXVIII
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Rechtsgrundlage für die Aufgabenübertragung ist § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH.
  • Das BRZ muss Informationen zur Breitbandversorgung für Endnutzer nach § 84 TKG 2021 bereitstellen.
  • Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt die Entwicklung, Wartung und den Betrieb von IT‑Anwendungen und -Infrastruktur für das BMF.
  • Zu den konkreten Aufgaben gehören die Erstellung von Förderkarten sowie die Bereitstellung von Breitband‑Versorgungsdaten.
Image of politician Mayr Gunter, DDr.

Mayr Gunter, DDr.

Ohne Klub

Bundesminister für Finanzen
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.