<!--[0-->Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung – neue Reinheits‑ und Höchstgehaltsgrenzen für 2‑Methyloxolan<!--]-->
Änderung der Extraktionslösungsmittelverordnung – neue Reinheits‑ und Höchstgehaltsgrenzen für 2‑Methyloxolan
Verordnung vom 16.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 374/2024 verschärft die Reinheitsanforderungen für das Lösungsmittel 2‑Methyloxolan, legt neue Höchstgehalte in Lebensmitteln fest und tritt am 16. Februar 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/16/2024XXVIII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz wird zu § 3 hinzugefügt, der festlegt, dass Extraktionslösungsmittel die in Anlage 4 genannten Reinheitskriterien erfüllen müssen.
  • Der dritte Aufzählungspunkt in § 5 wird geändert und um einen Verweis auf die EU‑Richtlinie 2023/175 zu 2‑Methyloxolan ergänzt.
  • Ein neuer § 6 wird eingefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen zum 16. Februar 2025 festlegt.
  • In Anlage 2 werden Höchstgehalte von 2‑Methyloxolan für verschiedene Lebensmittelgruppen (z. B. Kakaobutter, Sojaerzeugnisse) festgelegt.
Image of politician Rauch Johannes

Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.