Zusammenfassung
Die Verordnung schafft den dreijährigen Lehrberuf „Fachkraft für vegetarische Kulinarik“, legt Ausbildungsinhalte fest und bestimmt, dass die Ausbildung bis Ende 2030 beginnen kann. Inkrafttreten ist am 1. Juli 2025, wobei einige Paragraphen erst ab dem 1. Jänner 2026 gelten.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/18/2024XXVIII
Bildung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Ein neuer dreijähriger Lehrberuf „Fachkraft für vegetarische Kulinarik“ wird eingeführt.
- Die Ausbildung darf bis zum 31. Dezember 2030 begonnen werden.
- Die Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft, die Paragraphen 4‑11 erst ab dem 1. Jänner 2026.
- Eine Doppellehre mit dem Lehrberuf Koch/Köchin ist ausgeschlossen.
Dokumente (PDFs)
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