Zusammenfassung
Die Temporäre Agrardieselvergütungsverordnung 2024 regelt die Teil‑Rückerstattung des Dieselverbrauchs für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe. Sie definiert förderfähige Nutzungen, legt Verbrauchssätze pro Hektar fest und beschreibt das Antrags‑ und Prüfverfahren über die AMA.Bundesministerium für Finanzen12/18/2024XXVIII
Umwelt
Finanzen
Land- und Forstwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.07.2023
- Die Verordnung basiert auf § 7 Abs. 6 des Mineralölsteuergesetzes 2022 und legt fest, dass für bestimmte land‑ und forstwirtschaftliche Nutzungen eine temporäre Dieselvergütung gewährt wird.
- Förderfähig sind landwirtschaftliche Flächen, die im Vergütungszeitraum I, II oder III liegen; die jeweiligen Verbrauchsmengen pro Hektar werden in § 3 festgelegt.
- Der Antragsteller muss einen fristgerechten Mehrfachantrag stellen; die AMA prüft die Angaben und ermittelt die förderfähige Fläche.
- Überschreitet die Gesamtsumme der beantragten Vergütungen die in § 7 Abs. 4 festgelegten Höchstbeträge, wird ein Kürzungsschlüssel angewendet.
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