Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Winterfahrverbot für LKWs über 7,5 t auf der A10 Tauern‑Autobahn an ausgewählten Freitagen und Samstagen von Dezember 2024 bis März 2025 fest. Ausgenommen sind wichtige Lieferungen, Pannenhilfe, Müllabfuhr und ähnliche Notfälle.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/18/2024XXVIII
Umwelt
Verkehr
Schwerpunkte
- Das Fahrverbot gilt für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t auf definierten Streckenabschnitten der A10 Tauern‑Autobahn.
- Das Verbot ist an den Freitagen 20. Dezember 2024, 3. Jänner 2025 sowie an allen Freitagen vom 17. Jänner bis 28. März 2025 von 13:00 bis 19:00 Uhr wirksam.
- An Samstagen (21. Dezember 2024, 4. Jänner 2025) und an allen Samstagen vom 18. Jänner bis 29. März 2025 gilt das Verbot von 07:00 bis 15:00 Uhr.
- Ausgenommen vom Verbot sind Fahrten für lebensnotwendige Versorgung, Pannenhilfe, Müllabfuhr, öffentliche Sicherheitsdienste, militärische Transporte, Baustellenfahrten und bestimmte grenzüberschreitende Pendelstrecken.
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