<!--[0-->Änderung der Sprengel‑ und Außenstellenverordnung für den Jugendvollzug<!--]-->
Änderung der Sprengel‑ und Außenstellenverordnung für den Jugendvollzug
Verordnung vom 20.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Zuständigkeiten im Strafvollzug: Sie benennt die Jugendanstalt um, legt getrennte Unterbringungsorte für männliche und weibliche Jugendliche fest und richtet eine neue Außenstelle ein. Die Änderungen gelten ab 1. Jänner 2025.
Bundesministerium für Justiz12/20/2024XXVIII
Strafrecht
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Der Name der Justizanstalt für Jugendliche Gerasdorf wird zu Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien‑Münnichplatz geändert.
  • Männliche Jugendliche werden im forensisch‑therapeutischen Zentrum Wien‑Münnichplatz, weibliche im Zentrum Asten untergebracht.
  • Der Name „Justizanstalt Wien‑Favoriten“ wird durch „Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien‑Münnichplatz“ ersetzt.
  • In der Sonderanstalt für den Jugendvollzug Wien‑Münnichplatz wird eine Außenstelle der Justizanstalt Wien‑Josefstadt eingerichtet.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
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