<!--[0-->Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2025)<!--]-->
Verordnung zur Höhe der Arbeitsvergütung von Strafgefangenen (2025)
Verordnung vom 20.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2025 neue Bruttostundenvergütungen für Strafgefangene fest und hebt die frühere Regelung von 2023 auf.
Bundesministerium für Justiz12/20/2024XXVIII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 52 Abs. 1 und 2 des Strafvollzugsgesetzes.
  • Sie legt fünf Vergütungssätze fest: € 7,79 für leichte Hilfsarbeiten, € 8,77 für schwere Hilfsarbeiten, € 9,74 für handwerksgemäße Arbeiten, € 10,70 für Facharbeiten und € 11,68 für Vorarbeiter.
  • Die Regelungen treten am 2025‑01‑01 in Kraft.
  • Damit wird die frühere Verordnung vom BGBl. II Nr. 411/2023 aufgehoben, bleibt aber für Vorgänge vor dem 1. Jänner 2025 gültig.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
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