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Verordnung zur Neuorganisation der Familiengerichtshilfe (Standort Graz)
Verordnung vom 20.12.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, welche Bezirksgerichte von der Familiengerichtshilfe am Standort Graz betreut werden und dass der frühere Standort Fürstenfeld seit dem 1. Juli 2022 nicht mehr existiert. Sie tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Justiz12/20/2024XXVIII
Gerichtswesen

Schwerpunkte

  • Der Standort der Familiengerichtshilfe in Fürstenfeld wurde zum 1. Juli 2022 aufgelöst.
  • Die Familiengerichtshilfe am Standort Graz betreut nun zusätzlich die Bezirksgerichte Graz‑Ost, Graz‑West, Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg, Fürstenfeld, Feldbach und Weiz.
  • Die Verordnung tritt einen Tag nach ihrer Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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