Zusammenfassung
Die Verordnung 45/2024 ändert die Landwirtschaftliche Grenzwerteverordnung, führt einen neuen Kurztitel ein, passt Formulierungen in § 1 und § 3 an und fügt einen neuen Absatz (§ 3 Abs. 2) hinzu. Inkrafttreten ist der 1. Juni 2024.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.06.2024
- Der bisherige Text von § 1 wird umbenannt, indem die Bezeichnung „Abs. 1“ und „Abs. 2“ entfällt.
- In § 3 wird die bisherige Bezeichnung „Abs. 1“ zu „Abs. 1“ geändert, um die Struktur klarer zu machen.
- Ein neuer Absatz § 3 Abs. 2 wird eingefügt, der die zukünftige Möglichkeit zur Ergänzung von Grenzwerten vorsieht.
- Der Kurztitel der Verordnung lautet nun „Land‑ und forstwirtschaftliche Grenzwerteverordnung 2024 – LF‑GKV 2024“.
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