<!--[0-->Land‑ und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung (LF‑VGÜ) – Schutz von Beschäftigten<!--]-->
Land‑ und forstwirtschaftliche Gesundheitsüberwachungsverordnung (LF‑VGÜ) – Schutz von Beschäftigten
Verordnung vom 15.02.2024

Zusammenfassung

Die LF‑VGÜ legt fest, welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Land‑ und Forstwirtschaft regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen erhalten müssen, wenn sie gefährlichen Stoffen oder Bedingungen ausgesetzt sind. Sie definiert die Pflichten der Arbeitgeber zur Information, Kostenübernahme und Bereitstellung von Untersuchungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft2/15/2024XXVII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Beschäftigten in der Land‑ und Forstwirtschaft, die Tätigkeiten mit gesundheitlich gefährlichen Einwirkungen ausüben.
  • Für bestimmte gefährliche Stoffe (z. B. Blei, Quecksilber, Asbest, Chrom‑VI) muss vor Aufnahme der Tätigkeit eine Eignungsuntersuchung erfolgen und danach in festgelegten Abständen Folgeuntersuchungen.
  • Bei reduzierter Sauerstoffkonzentration (15–17 Vol‑%) im Arbeitsraum dürfen Beschäftigte nur arbeiten, wenn vor Beginn eine Eignungsuntersuchung durchgeführt wurde und danach alle zwei Jahre eine Folgeuntersuchung erfolgt.
  • Bei gesundheitlich gefährlicher Lärmeinwirkung (z. B. über 85 dB) müssen Arbeitgeber die Beschäftigten informieren, die Kosten für die Untersuchungen übernehmen und bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte zusätzliche ärztliche Kontrollen ermöglichen.
Image of politician Kocher Martin, Mag. Dr.

Kocher Martin, Mag. Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.