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Ergänzungen und Ausnahmen in der Lohnkontenverordnung 2024
Verordnung vom 23.02.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung 2024/64 ergänzt die Lohnkontenverordnung um neue Meldepflichten zu Zinsersparnissen, Start‑Up‑Beteiligungen und einer Mitarbeiterprämie sowie um eine Ausnahmeregelung für reine Reisepauschalen.
Bundesministerium für Finanzen2/23/2024XXVII
Einkommen
Finanzwesen
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Die Formulierung zur Zuordnung von Lademengen bei Elektrofahrzeugen wird präzisiert, sodass künftig die fehlende Zuordnung als Grund für das Weglassen der Angabe gilt.
  • Ein neuer Ziffer 20 verlangt die Erfassung der Zinsersparnis eines Arbeitnehmers sowie den Nachweis von Gehaltsvorschüssen oder Arbeitgeberdarlehen und den zugrundeliegenden Referenzzinssatz.
  • Ziffer 21 führt die Erfassung von Start‑Up‑Mitarbeiterbeteiligungen ein, inklusive Beteiligungsprozentsatz, Zuflusszeitpunkt und Regelungen für das Ende des Dienstverhältnisses ohne Zufluss.
  • In § 2 Z 1 werden die Verweise um den Hinweis „16c“ ergänzt, sodass weitere Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden.
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 54

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