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Anrechnung von Berufspraxis für Lehrpersonen
Verordnung vom 27.02.2024

Zusammenfassung

Regelung zur Anrechnung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im pädagogischen Dienst.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/27/2024XXVII
Bildung
Verwaltung
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Berufstätigkeiten gelten als nützlich, wenn sie die fachliche Einarbeitung verkürzen oder den Arbeitserfolg durch Routine erheblich steigern.
  • Für Quereinsteiger können zusätzliche Berufspraxiszeiten bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Jahren angerechnet werden.
  • Im Bereich der Primarstufe und der Kinderbetreuung können Tätigkeiten im Kindergarten- oder Hortwesen bis zu sechs Jahre angerechnet werden.
  • Lehrtätigkeiten an Pädagogischen Hochschulen oder im Rahmen internationaler Austauschprogramme können bis zu zwölf Jahre angerechnet werden.
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Polaschek Martin, Dr.

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