<!--[0-->Geldbußen für Verstöße gegen das Tiertransportgesetz<!--]-->
Geldbußen für Verstöße gegen das Tiertransportgesetz
Verordnung vom 05.03.2024

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, für welche Verstöße gegen das Tiertransportgesetz Geldbußen von 500 € bzw. 300 € per Organstrafverfügung verhängt werden dürfen. Sie tritt am 5. März 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/5/2024XXVII
Umwelt
Tierschutz
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt fest, dass bei bestimmten Verstößen gegen das Tiertransportgesetz Geldstrafen per Organstrafverfügung verhängt werden können.
  • Ein Bußgeld von 500 € wird fällig, wenn Tiere nicht mit ausreichendem Wasser oder Futter versorgt werden oder wenn die zulässige Höchstbeförderungsdauer überschritten wird.
  • Ein Bußgeld von 300 € wird fällig, wenn die vorgeschriebenen Transportpapiere fehlen oder unvollständig sind, der Tierhalter seine Verpflichtungen nicht erfüllt oder der Fahrer keinen Qualifikationsnachweis (Befähigungsnachweis) mitführt.
  • Die Geldstrafe wird nach § 19 Abs. 1 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) im Vorhinein festgesetzt, sodass die Höhe bereits vor dem Verstoß bestimmt ist.
Image of politician Rauch Johannes

Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.