Verordnung über Befugnisse für den Auslandseinsatz im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Verordnung vom 06.03.2024Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Aufgaben und Befugnisse österreichischer Streitkräfte im Rahmen der EU‑Maritimen Sicherheitsoperation EUNAVFOR ASPIDES im Roten Meer, einschließlich Begleitung von Schiffen, Lageerfassung und Schutz vor Angriffen sowie die Verarbeitung von Daten und Anwendung von Zwangsgewalt.Bundesministerium für Landesverteidigung3/6/2024XXVII
Verteidigung
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt drei Kernaufgaben fest: Begleitung von Schiffen im Einsatzgebiet, Erfassung der maritimen Lage und Schutz von Schiffen vor Angriffen.
- Für die Aufgabenerfüllung dürfen personenbezogene Daten verarbeitet und an nationale sowie internationale Bedarfsträger weitergeleitet werden, wenn dies zur Identitätsfeststellung nötig ist.
- Die entsandten Organe dürfen bei Bedarf unmittelbare Zwangsgewalt anwenden, Personen kontrollieren, Schiffe abweisen, Waffen sichern und Angriffe abwehren.
- Bei der Ausübung aller Befugnisse ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nach dem Militärbefugnisgesetz (MBG) zu beachten, wobei Sonderregelungen des MBG (§ 18 Abs. 5, § 19 Abs. 5) Anwendung finden können.
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