Erweiterung der Einkommens‑ und Lebensbedingungen‑Statistik & Kostenregelung 2024
Verordnung vom 18.03.2024Zusammenfassung
Die Verordnung 2024/80 erweitert die Einkommens‑ und Lebensbedingungen‑Statistik um zahlreiche neue Datenfelder, aktualisiert Verweise im Bildungsdokumentationsgesetz und legt einen jährlichen Kostenersatz von rund 1,4 Mio. € fest.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/18/2024XXVII
Statistik
Schwerpunkte
In Kraft ab 19.03.2024
- Die Statistik wird um zahlreiche neue Datenfelder erweitert, darunter Heizungstyp, Arbeitgebernummer, persönliches Zufriedenheitsgefühl und Überschuldung.
- Der Verweis auf das Bildungsdokumentationsgesetz wird von § 10 auf das aktuelle § 19 des Jahres 2020 aktualisiert.
- Ein neuer Punkt (Z 12) listet detaillierte Informationen zu verpflichteten Parteien in Exekutionsverfahren, etwa Geburtsdatum, Adresse und Aktenzeichen.
- Ein pauschaler Kostenersatz von 1 397 037 € pro Jahr wird eingeführt, inflationsgebunden und in drei Raten zu je 10 %, 60 % und 30 % gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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