Zusammenfassung
Die Verordnung vom 21. März 2024 ändert die Sonderausgaben‑Datenübermittlungsverordnung. Sie präzisiert Bankfeiertage, ersetzt das Wort „Homepage“ durch „Webseite“, fügt neue spendenbegünstigte Organisationen hinzu und legt fest, dass die Änderungen ab dem 1. Jänner 2024 gelten.Bundesministerium für Finanzen3/21/2024XXVII
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Die Regelung zum 3. Jänner wird ergänzt: Ist dieser Tag ein Bankfeiertag, gilt der nächste Bankarbeitstag als Fristende.
- Der Ausdruck „Homepage“ wird durch das neutralere Wort „Webseite“ ersetzt und Verweise auf aktuelle Gesetzesstellen aktualisiert.
- Neue Organisationen wie GeoSphere Austria, OeAD GmbH, UNHCR und der Anerkennungsfonds für freiwilliges Engagement werden als spendenbegünstigte Empfänger in die Verordnung aufgenommen.
- Mehrere Empfänger dürfen sich eine gemeinsame Übermittlungsstelle teilen, um die Datenübermittlung zu vereinfachen.
Dokumente (PDFs)
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