Zusammenfassung
Die Verordnung 2024 passt die Erstellung des österreichischen Verbraucherpreisindex an: Sie ändert den Titel, entfernt alte Jahresangaben, legt neue Zuständigkeiten fest und definiert einen jährlichen Kostenersatz für 2024‑2028.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/22/2024XXVII
Wirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.03.2024
- Der Titel der Verordnung wird zu „Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Erstellung von Verbraucherpreisindizes“ geändert.
- Die Wortfolge „für die Jahre 2019 bis 2023“ wird aus § 1 Abs. 1 Z 2 gestrichen.
- In § 7 Abs. 2 wird die Bezeichnung des Ministers von „Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ zu „Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft“ geändert.
- Der Bundesminister leistet der Bundesanstalt einen jährlichen Kostenersatz für die Erhebungsjahre 2024‑2028 (Beträge: 456.553 €, 559.380 €, 661.696 €, 763.979 €, 866.218 €).
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