Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. März 2024 erweitert die Tourismus‑Nachfragestatistik um Daten zur Akzeptanz und legt Kosten für die Erhebung von 2024 bis 2028 fest.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft3/25/2024XXVII
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Ein neuer Titel wird eingeführt: „Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft über die Statistik der Nachfrage und Akzeptanz im Bereich des Tourismus“.
- In § 3 wird Ziffer 7 durch ein Semikolon ersetzt und eine neue Ziffer 8 eingefügt, die die Erhebung von Daten zur Tourismusakzeptanz regelt.
- Die Stichprobe für die Statistik wird aus den Meldedaten des Zentralen Melderegisters nach § 16b Abs. 7 Meldegesetz 1991 gezogen; die Bundesanstalt übermittelt verschlüsselte Personenkennzeichen (bPK‑ZP).
- Der Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft leistet der Bundesanstalt einen jährlichen Kostenersatz von 17 294 € (2024) bis 20 157 € (2028).
Dokumente (PDFs)
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