Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 kürzt die Titel beider Nebenleistungsverordnungen, legt neue Zuständigkeitsregeln für Schulen fest und aktualisiert das Gültigkeitsjahr von 2025 auf 2027.Bundesministerium für Bildung6/17/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
- Der Titel beider Verordnungen wird gekürzt, indem die Wortfolge „Wissenschaft und Forschung“ entfernt wird.
- Für Schulen, die dem Bundesminister für Bildung unterstehen, gelten künftig die Absätze 1, 2 und 4; Absatz 5 gilt nur, wenn das Ministerium anstelle der Bildungsdirektion handelt.
- Im Absatz 10 von § 11 wird das Jahr 2025 durch das Jahr 2027 ersetzt.
- Für die PD‑Nebenleistungsverordnung gilt dieselbe Regelung wie in § 5 Abs. 6: Absätze 1, 2 und 4 gelten, Absatz 5 nur bei Übernahme der Aufgaben durch das Bundesministerium für Bildung.
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