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Erklärung des Kollektivvertrags für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure zur Satzung (Steiermark)
Verordnung vom 26.06.2025

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure sowie deren Lehrlinge zur Satzung, wodurch er ab dem 1. Juli 2025 in der Steiermark rechtsverbindlich wird.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt erklärt den Kollektivvertrag für Fußpfleger:innen, Kosmetiker:innen und Masseure zur Satzung, sodass er rechtsverbindlich wird.
  • Die Satzung gilt für Unternehmen, die Mitglied der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure sind, für das Bundesland Steiermark und für alle dort beschäftigten Arbeitnehmer:innen sowie gewerbliche Lehrlinge, sofern kein anderer Kollektivvertrag besteht.
  • Der Inhalt der Satzung übernimmt den am 2. Dezember 2024 geschlossenen Kollektivvertrag (Stand 1. März 2025) und schließt die Paragraphen 1‑3, 19 sowie Anhang A ausdrücklich aus.
  • Die Satzung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft; ihre Laufzeit richtet sich nach der Geltungsdauer des zugrunde liegenden Kollektivvertrags.
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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