Zusammenfassung
Die Verordnung vom 27. Juni 2025 passt die Klimaticket‑Verordnung an: Sie legt neue Preise und Gebühren fest und bestimmt, dass die Änderungen am 1. August 2025 in Kraft treten.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur6/27/2025XXVIII
Umwelt
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2025
- Ein neuer Absatz (12) wird eingefügt, der das Inkrafttreten von Beilage 1 und 4 zum 1. August 2025 festlegt.
- Die Ticketpreise werden ab dem 1. August 2025 für Classic, Jugend, Senior, Spezial und Familienvarianten erhöht (z. B. Classic von 1.300 € auf 1.400 €).
- Ab dem 1. Jänner 2026 steigen die Preise erneut leicht (z. B. Classic auf 1.540 €).
- Die Kündigungs‑, Ersatz‑ und Mahngebühren werden ebenfalls angepasst; z. B. das Kündigungsentgelt beträgt ab 1. August 2025 zwischen 81,30 € und 119,20 € je nach Ticketkategorie.
Dokumente (PDFs)
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