<!--[0-->Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung – neue Fristen und Institute<!--]-->
Änderung der Hochschülerschaftswahlordnung – neue Fristen und Institute
Verordnung vom 31.01.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 ändert die Hochschülerschaftswahlordnung: Sie fügt ein neues Institut hinzu, legt frühere Fristen für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen fest und verschiebt einige Stichtage.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/31/2025XXVIII
Bildung
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Ein neuer Verweis auf das Institute of Digital Sciences Austria wird in § 1 Abs. 5 aufgenommen, sodass das Institut künftig im Kontext der Hochschulwahlordnung genannt wird.
  • Die Frist für die Veröffentlichung von Wahlvorschlägen wird auf spätestens drei Wochen vor dem ersten Wahltag festgelegt; Kandidaturen müssen spätestens zwei Wochen vorher nach Organen geordnet veröffentlicht werden.
  • Der Hinweis „gleichzeitig mit der Verlautbarung bzw. Veröffentlichung der Wahlvorschläge“ wird durch „eine Woche vor dem ersten Wahltag“ ersetzt, wodurch die Bekanntmachung früher erfolgen muss.
  • Der Stichtag für bestimmte Wahlhandlungen wird von „nach § 47 Abs. 5“ auf „sechs Wochen vor dem letzten Wahltag“ verschoben.
Image of politician Polaschek Martin, Dr.

Polaschek Martin, Dr.

Ohne Klub

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.