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Verordnung über Wahltage und Fristen der Hochschulwahlen 2025
Verordnung vom 31.01.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Wahltage für die Hochschulwahlen 2025 fest und definiert zahlreiche Fristen für Wahlberechtigung, Vorschläge, Kandidaturen und Ergebnisverkündung.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/31/2025XXVIII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 31.01.2025
  • Die Wahltage für die Hochschulwahlen 2025 sind auf den 13., 14. und 15. Mai festgelegt.
  • Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 25. März 2025, sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.
  • Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen enden am 8. April 2025; Fristen für Kandidaturen enden am 17. April 2025.
  • Wahlkommissionen an dualen Studiengängen dürfen den ersten oder zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der Vorwoche vorverlegen.
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Polaschek Martin, Dr.

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