Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Wahltage für die Hochschulwahlen 2025 fest und definiert zahlreiche Fristen für Wahlberechtigung, Vorschläge, Kandidaturen und Ergebnisverkündung.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung1/31/2025XXVIII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 31.01.2025
- Die Wahltage für die Hochschulwahlen 2025 sind auf den 13., 14. und 15. Mai festgelegt.
- Der Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 25. März 2025, sieben Wochen vor dem ersten Wahltag.
- Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen enden am 8. April 2025; Fristen für Kandidaturen enden am 17. April 2025.
- Wahlkommissionen an dualen Studiengängen dürfen den ersten oder zweiten Wahltag auf Freitag bzw. Samstag der Vorwoche vorverlegen.
Dokumente (PDFs)
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