Einführung des Spezialmoduls „Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice“ in der Elektrotechnik‑Ausbildung
Verordnung vom 07.07.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 130/2025 führt ein neues Spezialmodul zur Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeit in die Elektrotechnik‑Ausbildungsordnung ein und nummeriert das Inhaltsverzeichnis neu.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Schwerpunkte
- Das Inhaltsverzeichnis wird neu nummeriert, sodass die bisherigen Paragraphen 21‑32 nun als § 22‑33 geführt werden.
- Ein neuer Paragraph 21 wird eingefügt, der das Spezialmodul „Eisenbahninfrastrukturnachhaltigkeitsservice“ definiert.
- Im Paragraph 1 Absatz 3 wird Ziffer 11 eingefügt, die das Spezialmodul im Überblick nennt.
- Paragraph 1 Absatz 4 legt fest, welche Kombinationen von Haupt‑ und Spezialmodulen zulässig sind (z. B. H1‑H4 mit S1‑S11).
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