Zusammenfassung
Die Verordnung 133/2025 ändert die Lehrberufsliste, indem zahlreiche Berufsbezeichnungen neu benannt, zusammengefasst und alphabetisch sortiert werden. Zusätzlich wird das Inkrafttreten der Änderungen geregelt – ein Teil sofort, der Rest ab 1. Juli 2025.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Verordnung wird ein neuer Absatz (Abs. 14) zu § 4 hinzugefügt, der das Inkrafttreten regelt: Teile der Anlage 1 gelten sofort mit Kundmachung, alle übrigen Bestimmungen ab dem 1. Juli 2025.
- Die Berufsbezeichnung „Reisebüroassistent/in“ wird durch das geschlechtsneutrale „Reisebürokaufmann/‑kauffrau“ ersetzt.
- Die Bezeichnungen „Medienfachmann/‑frau“ werden in allen betroffenen Zeilen durch das neutrale „Medienfachkraft“ ersetzt.
- Mehrere handwerkliche Berufe (z. B. Bodenleger, Stuckateur, Trockenausbauer) werden unter dem Oberbegriff „Maler‑ und Beschichtungstechnik“ zusammengefasst.
Dokumente (PDFs)
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