Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Ausbildung zum Lehrberuf Labortechnik als modularen Beruf fest, definiert Grund‑, Haupt‑ und Spezialmodule sowie eine maximale Ausbildungsdauer von vier Jahren. Sie regelt Prüfungsinhalte, Inkrafttreten (meist 1. Juli 2025) und Übergangsbestimmungen für Lernende, die nach der alten Regelung ausgebildet wurden.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Labortechnik wird als Modullehrberuf mit einem verpflichtenden Grundmodul und wahlweise Haupt‑ und Spezialmodulen eingerichtet.
- Die maximale Ausbildungsdauer beträgt vier Jahre; in den ersten zwei Jahren wird das Grundmodul vermittelt, danach folgen je nach gewähltem Modul bis zu dreieinhalb bzw. vier Jahre.
- Die Paragraphen 9‑19, die Prüfungsbestimmungen enthalten, treten erst am 1. Juli 2026 in Kraft.
- Übergangsbestimmungen sichern, dass Lernende, die nach der alten Verordnung ausgebildet wurden, bis zum Ende ihrer Lehrzeit nach den alten Regeln weiterlernen und ihre Abschlussprüfung innerhalb eines Jahres nach Ausbildungsende ablegen können.
Dokumente (PDFs)
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