Zusammenfassung
Die Verordnung legt die dreijährige Ausbildung zum Maler‑ und Beschichtungstechniker fest, definiert die zu erlernenden Kompetenzen und regelt Prüfungen sowie Übergangsbestimmungen zum alten Ausbildungsrahmen.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus7/7/2025XXVIII
Umwelt
Handwerk
Berufsbildung
Arbeitssicherheit
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Maler‑ und Beschichtungstechnik wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
- Das Berufsprofil umfasst das Aufbringen von Grund‑, Zwischen‑ und Schlussbeschichtungen auf verschiedenste Materialien sowie die Auswahl und Vorbereitung von Farben, Lacken und Hilfsstoffen.
- Die Ausbildung gliedert sich in fachübergreifende und fachliche Kompetenzbereiche, die nach Lehrjahren gestaffelt sind (z. B. Untergrundvorbereitung, Sicherheit, Umwelt, digitale Arbeit).
- Die Prüfungsordnung definiert eine theoretische und praktische Prüfung, deren Inhalte (Fachtechnologie, Fachzeichnen) und Bewertungskriterien klar festgelegt sind.
Dokumente (PDFs)
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