Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren
Verordnung vom 07.07.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt Stückentgelte nach einem bestehenden Kollektivvertrag, fügt einen 10‑%igen Zuschlag hinzu und regelt Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. April 2025.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Heimarbeiterinnen und -arbeiter, die Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren ausführen, sofern diese Tätigkeiten nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für Buchbinder, Kartonagewaren‑ und Etuierzeuger (Lohngruppe 5) berechnet, wobei ein Stundenlohn von 11,10 € zugrunde gelegt wird.
- Auf die ermittelten Stückentgelte wird ein gesondert auszuweisender Heimarbeitszuschlag von 10 % aufgeschlagen.
- Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration betragen 8 % des Wochenverdienstes bis zum vollendeten sechsten Dienstjahr und 8,67 % ab dem siebten Dienstjahr; bei Eintritt oder Austritt im Jahresverlauf wird der anteilige Teil gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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