Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren fest: Stundenlohn 11,32 €, plus 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2025.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/7/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für die Herstellung bzw. Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern keine andere tarifliche Regelung besteht.
- Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 11,32 € berechnet.
- Auf die errechneten Stückentgelte wird ein zusätzlicher Heimarbeitszuschlag von 10 % gewährt.
- Der Tarif tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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