Zusammenfassung
Die Verordnung vom 18. August 2025 ändert die Progressionsberichtsverordnung: Sie legt eine fünfjährige Evaluationsfrist fest und erweitert die Geltungsdauer auf Berichte ab dem Kalenderjahr 2023.Bundesministerium für Finanzen8/18/2025XXVIII
Finanzwesen
Steuerwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 18.08.2025
- Die Ergebnisse eines Progressionsberichts müssen spätestens im fünftfolgenden Jahr evaluiert werden.
- Die Verordnung gilt für Progressionsberichte, die Kalenderjahre ab dem Jahr 2023 betreffen.
- Die Änderungen beruhen auf § 33a Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes 1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2025.
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