Änderung der Truppenoffiziersausbildung – neue Fachhochschul‑Bachelorstudiengänge
Verordnung vom 25.08.2025Zusammenfassung
Die Verordnung modernisiert die Truppenoffiziersausbildung, indem sie neue Fachhochschul‑Bachelorstudiengänge für militärische Führung und IKT‑Führung einführt und die Zulassungsvoraussetzungen an diese Studiengänge koppelt. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Bundesministerium für Landesverteidigung8/25/2025XXVIII
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Der Begriff „Fachhochschul‑Bachelorstudiengang Militärische Führung“ wird durch die Formulierungen „Fachhochschul‑Bachelorstudiengang ‚Militärische Führung‘“ oder „Fachhochschul‑Bachelorstudiengang ‚Militärische IKT‑Führung‘“ ersetzt.
- Ein Fachhochschul‑Bachelorstudiengang nach § 2 Abs. 1 dauert sechs Semester inklusive integrierter Berufspraktika.
- Die Formulierung „den Fachhochschul‑Bachelorstudiengang Militärische Führung“ wird durch „einen Fachhochschul‑Bachelorstudiengang nach § 2 Abs. 1“ ersetzt.
- Für die Zulassung zur Truppenoffiziersausbildung ist neben einem Rangplatz auch ein Studienplatz in einem Fachhochschul‑Bachelorstudiengang nach § 2 Abs. 1 erforderlich.
Dokumente (PDFs)
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