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Gebührenverordnung für die Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Verordnung vom 22.09.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass Eigentümer von Luftfahrthindernissen – insbesondere Windparks – Gebühren für die bedarfsgerechte Steuerung der Nachtkennzeichnung an die Austro Control GmbH zahlen müssen. Es gibt eine einmalige Anschlussgebühr und eine jährliche Pauschalgebühr, die umsatzsteuerpflichtig sind.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur9/22/2025XXVIII
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 23.09.2025
  • Eigentümer von Luftfahrthindernissen müssen Gebühren an die Austro Control GmbH zahlen, um die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu finanzieren.
  • Die Verordnung definiert die Begriffe „Luftfahrthindernis“, „Windpark“ und „sonstiges Luftfahrthindernis“.
  • Der Schuldner der Gebühr ist der Eigentümer des Hindernisses; bei Windparks schulden alle Eigentümer gemeinsam.
  • Die Gebühren setzen sich aus einer einmaligen Anschlussgebühr und einer jährlichen Pauschalgebühr zusammen; die Anschlussgebühr wird nur einmal pro Windpark erhoben.
Dokumente (PDFs)
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Hanke Peter

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