Änderung der Pflanzgutverordnung – neue Schädlingskontrollen und Generationen‑Limits
Verordnung vom 25.09.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 2025/2035 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Kontrollen, Prüfintervalle und Generationen‑Limits für Obst‑ und Nussarten, um die Verbreitung von Nicht‑Quarantäneschädlingen zu verhindern. Sie tritt am 30. September 2025 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft9/25/2025XXVIII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt neue, artbezogene Anforderungen für das Vermehrungsmaterial fest, darunter zulässige Schädlinge, Prüfintervalle und maximale Generationszahlen.
- Für jede Pflanzenart wird ein Anhang mit einer detaillierten Tabelle von RNQPs (z. B. Viren, Bakterien, Pilze) bereitgestellt, die bei Kontrollen berücksichtigt werden müssen.
- Visuelle Kontrollen werden je nach Kategorie ein‑ bis zweimal jährlich durchgeführt; Laboruntersuchungen erfolgen in festgelegten Intervallen (z. B. alle 1, 3, 5 oder 15 Jahre).
- Die Verordnung definiert klare Grenzwerte für den maximal zulässigen Befall von Schädlingen (z. B. 0,05 % bei bestimmten Nematoden), bei Überschreitung erfolgt sofortige Vernichtung des betroffenen Materials.
Dokumente (PDFs)
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