Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Polizeidiensthundeführer monatlich 151,28 € plus bis zu 133 € Futterzuschuss pro Hund erhalten. Der Anspruch beginnt mit der Zuweisung des Hundes und endet bei Abgabe oder Aussortierung.Bundesministerium für Inneres10/2/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, wer als Polizeidiensthundeführer und Polizeidiensthund gilt.
- Für jeden zugewiesenen Polizeidiensthund erhalten die Hundeführer monatlich 151,28 € zur Deckung von Unterbringung, Betreuung und Transport.
- Zusätzlich können die Hundeführer bis zu 133 € pro Monat als Futterkostenbeitrag erhalten, wenn sie die tatsächlichen Kosten nachweisen.
- Der Anspruch entsteht mit der Zuweisung des Hundes (ab dem ersten Tag des Folgemonats oder sofort, wenn die Zuweisung am Monatsanfang erfolgt) und endet, sobald der Hund abgegeben, in den Reservebestand überführt oder ausgesondert wird.
Dokumente (PDFs)
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