Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Oktober 2025 das monatliche Lehrlingseinkommen für Fitnessbetreuerinnen und -betreuer fest: 714,30 €, 911,10 € bzw. 1 280,40 € je nach Lehrjahr, plus Urlaubszuschuss und Weihnachtsbonus.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/27/2025XXVIII
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2025
- Das monatliche Lehrlingseinkommen wird festgelegt: 714,30 € im ersten Lehrjahr, 911,10 € im zweiten und 1 280,40 € im dritten.
- Lehrlinge erhalten einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines Monatsgehalts; bei Austritt im laufenden Jahr wird anteilig gezahlt.
- Für Überstunden von Lehrlingen ab dem 18. Lebensjahr wird ein Stundenlohn von 11,06 € zugrunde gelegt, falls kein Facharbeiterlohn vorhanden ist.
- Die Verordnung gilt für das gesamte Bundesgebiet und tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.