Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 aktualisiert die Regeln zur Erstellung von Preisindizes für Importe: Sie passt den Titel an, ergänzt Erdgas, aktualisiert die Klassifikation auf ÖNACE 2025, ersetzt veraltete EU‑Verweisungen und legt das Inkrafttreten einen Tag nach Veröffentlichung fest.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus10/29/2025XXVIII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird geändert, sodass beide Ministerien – Wirtschaft, Energie und Tourismus sowie Finanzen – ausdrücklich genannt werden.
- Im ersten Paragraphen wird das Zeichen „;“ durch das Wort „und“ ersetzt, die Ziffern 3 und 4 entfallen und die bisherige Ziffer 5 wird zu „3.“ umbenannt.
- Im Abschnitt 2, Absatz 1, Ziffer 1 wird nach dem Eintrag „06.10 (Erdöl)“ die neue Warengruppe „06.20 (Erdgas)“ eingefügt.
- In den Absätzen 2 und 3 des § 3 wird die alte Klassifikation „ÖNACE 2008“ durch die aktuelle „ÖNACE 2025“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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