Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 verschärft die Abwasser‑Grenzwerte für Verbrennungs‑ und Produktionsanlagen, führt neue Messparameter ein und legt Übergangsfristen fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft11/5/2025XXVIII
Abfall
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert die AEV Verbrennungsgas um neue Messparameter (z. B. Antimon, Molybdän, TOC) und legt fest, wann diese zu messen sind.
- Für Anlagen, die Abfallverbrennung betreiben, gelten gestufte Emissionsgrenzwerte (Anlagen A‑C) mit Übergangsfristen von vier bzw. fünf Jahren.
- Die Änderungen basieren auf dem Wasserrechtsgesetz (WRG 1959) und gelten für alle neuen Genehmigungen ab dem 5. November 2025.
- Die Verordnung harmonisiert die AEVs für Verbrennungsgas, Getränke, anorganische Pigmente und Chemikalien, um einheitliche Umweltstandards zu schaffen.
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