Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 richtet den Denkmalbeirat beim Bundesdenkmalamt ein, definiert seine Zusammensetzung, Aufgaben und Arbeitsweise sowie die Vergütung seiner Vorsitzenden.Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport11/12/2025XXVIII
Kulturpolitik
Denkmalschutz
Schwerpunkte
- Der Denkmalbeirat wird beim Bundesdenkmalamt eingerichtet und besteht aus einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden sowie 30‑60 Fachmitgliedern.
- Der Beirat berät das Ministerium und das Bundesdenkmalamt zu allen Fragen des Denkmalschutzes und muss vor der Genehmigung zur Zerstörung eines geschützten Denkmals angehört werden.
- Mitglieder werden nach Fachgebieten (z. B. Denkmalpflege, Architektur, Archäologie, Recht) ausgewählt, um eine breite Expertise sicherzustellen.
- Das Plenum des Beirats trifft sich mindestens einmal jährlich, kann virtuell abgehalten werden und ist beschlussfähig bei einem Drittel der Mitglieder.
Dokumente (PDFs)
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