Änderung der Tierversuchs‑Verordnung 2012 – neue Vorgaben für Lärm, Notfallpläne und Wasserqualität
Verordnung vom 24.02.2025Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 ergänzt die Tierversuchs‑Verordnung um Regelungen zu Geräuschen und Vibrationen, verlangt Notfallpläne und verschärft Wasserqualitätsstandards für Fischversuche. Außerdem wird eine jährliche Fortbildungspflicht für Personal eingeführt.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/24/2025XXVIII
Tierschutz
Schwerpunkte
- Geräte, die Lärm oder Vibrationen erzeugen (z. B. Stromgeneratoren), dürfen das Wohlergehen von Wassertieren nicht beeinträchtigen.
- Für den Fall, dass zentrale Systeme ausfallen, müssen wirksame Notfallpläne vorhanden sein, um das Tierwohl zu sichern.
- Die Wasserqualitätsstandards für Fischversuche werden verschärft: ausreichender Sauerstoff, kontrollierter pH‑Wert, stabile Temperatur und Grenzwerte für Ammoniak, Nitrit und Nitrat.
- Personen, die Tierversuche durchführen, müssen jährlich eine einschlägige Fortbildung absolvieren und die Nachweise bei Bedarf vorlegen.
Dokumente (PDFs)
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